Flüchtlingsunterbringung: Sofortmaßnahmen nur erster Schritt – Strategie fehlt

PM 10/2015

Flüchtlingsunterbringung: Sofortmaßnahmen nur erster Schritt – Strategie fehlt

Erfurt. „Wer die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen will, muss etwas dafür tun. Die neue Verordnung der Landesregierung, für die dezentrale Unterbringung 1.000 Euro pro neugeschaffenen Platz zur Verfügung zu stellen, begrüßen wir deshalb als einen ersten folgerichtigen Schritt. Wie er sich in der Praxis entwickelt, bleibt abzuwarten“, betont Constanze Victor, Direktorin des Verbandes der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Zwei Tage vor dem außerordentlichen SPD-Landesparteitag am 21. November warnt der vtw. davor, bei der Unterbringung von Flüchtlingen die Wohnungswirtschaft bei der Einführung neuer Verordnungen und Gesetze außen vor zu lassen. „Bei unseren Mitgliedern verfestigt sich der Eindruck, dass die politisch Verantwortlichen trotz des ungebremsten Flüchtlingszuwachses und absehbarer Unterkunfts- und Integrationsprobleme keine klare Strategie haben. Viele Unternehmen wollen sich einbringen, werden aber nicht oder nur wenig gehört“ beschreibt Constanze Victor, Direktorin des vtw. Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die Lage. Währenddessen verschärft sich die Situation: 2015 werden es voraussichtlich 30.000 Menschen sein, die im Freistaat eine Unterkunft benötigen – und in 2016 voraussichtlich ebenso viele. Der vtw. fordert deshalb zur Versorgung der Flüchtlinge effizientere Strukturen:

  • Die bereitgestellten Bundes- und Landesmittel für den Bau von Sozial- und Flüchtlingswohnungen müssen schnell und unbürokratisch an die Kommunen durchgereicht werden. Um benötigten Wohnraum insbesondere in den engen Märkten neu zu schaffen, sind Zuschussförderungen für wirtschaftlich vertretbare Sozialmieten unausweichlich! Nur so können in diesen Märkten neue Wohnungen zu Sozialmieten geschaffen werden.
  • Zur schnellen Unterbringung von Flüchtlingen müssen Politik und Verwaltung eng und auf Augenhöhe mit der Wohnungswirtschaft kooperieren.
  • Flüchtlingsunterbringung bringt unweigerlich höhere Kosten mit sich – der Mietpreis muss deshalb den größeren Instandhaltungsbedarf decken. Hierüber ist sich zu verständigen. Diese höheren Kosten dürfen nicht zu Lasten der bestehenden Mietverhältnisse gehen. Die Pauschalsumme von 1.000 Euro pro Platz ist deshalb aus Sicht der Wohnungswirtschaft ein wichtiger Schritt.
  • Wohnungsunternehmen müssen die Belegung selbstbestimmt regeln können. Sie kennen ihre Mieterstrukturen und können so beitragen, Konflikte zu vermeiden.
  • Nach wie vor stellt die dezentrale Unterbringung der anerkannten Flüchtlinge mit Bleiberecht den besten Weg dar, um Integration zu erleichtern und Konflikten vorzubeugen.
  • Essenziell ist eine adäquate soziale Betreuung. Auch hier ist die Erhöhung der Betreuungspauschale ab 1.1.16. von derzeit 38 auf 46 Euro eher ein Signal als eine wirksame Maßnahme Die Fürsorge für zum Teil traumatisierte Kriegsflüchtlinge kann nicht in der Hand der Wohnungswirtschaft liegen. Die Kapazitäten sind dringend aufzustocken, ein Sozialarbeiter für 60 Flüchtlinge empfiehlt auch der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. Hier bedarf es der reellen Einschätzung der Leistbarkeit der sozialen Betreuung, der Integrierbarkeit und erforderliche Reaktionen hierauf. Die Akteure arbeiten bereits heute in den Ballungszentren an den Grenzen ihrer Belastbarkeit.
  • Die pauschal geforderte Belegung leerstehender Wohnungen ist nicht realistisch (oder Augenwischerei). Von den z.Zt. 22.000 leerstehenden Wohnungen der vtw.-Mitglieder in Thüringen kommen nur knapp die Hälfte für die Unterbringung in Frage – dies mit teilweise immensen Kosten. Hier ist unter Berücksichtigung des mittelfristig bis langfristig zu erwartenden Bedarfs in der jeweiligen Kommune und Region eine für die Unternehmen rentierliche Investition zu sichern.
  • Für Kommunen, die aufgrund langfristiger Stadtentwicklungskonzepte den Abriss von Wohnungsbeständen geplant haben, muss die Förderung weiterhin erhalten bleiben. Dies betrifft sowohl die Bewilligung der Abrissförderung für aktuell erforderliche Abrisse als auch die Zusage der Bestandskraft bereits bewilligter Förderzusagen im Falle der wegen der Flüchtlingsproblematik temporär ausgesetzter Abrisspläne.
  • Speziell bei Wohnungsgenossenschaften stellen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, bestehend aus Genossenschaftsgesetz und Satzung, eine weitere Hürde für die Belegung dar.
  • Völlig abwegig sind Überlegungen zur Beschlagnahmung von Wohnraum: “Das ist der falsche Weg, um das Problem zu lösen. Der Konsens sollte das angestrebte Mittel der Wahl sein“ betont Constanze Victor.

Fazit: Thüringens Wohnungswirtschaft ist bereit, aktiv bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen mitzuwirken. Das gelingt jedoch nur, wenn die Politik auf Landes- wie auf Bundesebene endlich eine reelle Einschätzung der Situation, der Leistbarkeit vornimmt und somit notwendige Schlussfolgerungen hieraus zieht. Als Folge muss die Landesregierung die Neuordnung der Wohnungsbauförderung in Thüringen, insbesondere auch unter dem Eindruck der aktuellen Flüchtlingssituation, aktiv und strukturiert im Rahmen eines kurz-, mittel- und langfristigen Aktionsplanes neu gestalten! Im Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vtw.) haben sich 201 Mitgliedsunternehmen, darunter 174 Wohnungsunternehmen, zusammengeschlossen. Zusammen bewirtschaften sie 270.000 Wohnungen. Mit 252.500 Wohnungen handelt es sich dabei fast ausschließlich um eigenen Bestand der Unternehmen. Rund 17.500 Wohnungen werden für Dritte, teils in der Wohneigentumsverwaltung, betreut. Nahezu jeder zweite Mieter wohnt bei einem Mitgliedsunternehmen des vtw. Seit 1991 investierten vtw.-Mitglieder insgesamt rund 11,4 Mrd. Euro überwiegend in den Wohnungsbestand. 2014 sicherten die vtw.-Mitglieder mehr als 6.500 Arbeitsplätze bei einem Investitionsvolumen von 343 Mio. Euro. Erfurt, 19.11.2015 Kontakt: Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Vorstand: Constanze Victor, Jürgen Elfrich Regierungsstraße 58 99084 Erfurt (0361) 34010-220; E-Mail: info(at)vtw.de

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