Ordentliche Mitgliedschaft beim vtw
Ordentliche Mitglieder des Verbandes können sein:
a) eingetragene Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen anderer Rechtsformen sowie Gemeinden mit eigenem Wohnungsbestand, die jeweils dem Genossenschaftswesen dienen,
b) ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform solche Unternehmen oder andere Vereinigungen, die sich ganz oder überwiegend in der Hand eingetragener Wohnungsgenossenschaften befinden oder die dem Genossenschaftswesen dienen.
Außerordentliche Mitgliedschaft beim vtw
Außerordentliche Mitglieder des vtw können Unternehmen und Institutionen werden, die in verschiedenster Art Güter und Dienstleistungen für Wohnungs- und Immobilienunternehmen anbieten und durch ihre Mitgliedschaft die ideellen und interessenpolitischen Ziele sowie die sonstige verbandliche Arbeit zum Nutzen der Mitglieder und Mitgliedunternehmen des vtw unterstützen möchten.
Vorteile
- Einladung zum Verbandstag (Rederecht, kein Stimm- und Wahlrecht)
- Teilnahme an Veranstaltungen und Schulungen des Verbandes
- Möglichkeit zur Ausstellung auf Veranstaltungen
- 50% Ermäßigung bei Anzeigenschaltung im Verbandsmagazin (erscheint 3x/Jahr)
- wöchentlicher Newsletter informiert über Wissenswertes aus der Branche
Um Mitglied im vtw zu werden, füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an info(at)vtw.de. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Mitgliedschaft in der MFA
Die Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.V. (MFA) ist unser Bildungsdienstleister. Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der MFA haben, füllen Sie den Aufnahmeantrag aus. MFA-Mitglieder erhalten für alle Bildungsangebote einen ermäßigten Mitgliederpreis.