Bund erhöht Hilfen für sozialen Wohnungsbau auf 3,15 Mrd. € Wohnungswirtschaft fordert entsprechende Landesmittel

+++ Wohnungswirtschaft fordert 27 Mio. € Landesmittel aus dem Wohnungsbauvermögen und dem laufenden Haushalt +++ Wohnungsbauvermögen existenziell für bezahlbares Wohnen +++ wichtiger Schritt auf dem Weg zu den notwendigen mindestens 150 Mio. € Fördermittel pro Jahr +++

Erfurt. Der Bund wird 2024 seine Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen von bisher 2,5 Mrd. auf 3,15 Mrd. € erhöhen. Im Rahmen einer Sonder-Bauministerkonferenz am 11.01.2024 einigten sich die Bauministerinnen und Bauminister des Bundes und der Länder zudem darauf, dass 2024 für die Höhe der bisherigen Bundesmittel der Ko-Finanzierungsanteil der Länder weiterhin 30 Prozent beträgt.

Dieses Ergebnis wertet die Thüringer Wohnungswirtschaft als Erfolg. Frank Emrich, Verbandsdirektor des Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. sagt: „Die Länderminister haben ein gutes Ergebnis erreicht, gerade mit Blick auf die Situation Thüringens, mit einem sehr engen Haushalt für 2024.“

Insgesamt können nun 82 Mio. € aus Berlin abgerufen werden. Dafür müssen in Thüringen aber rund 27 Mio. € Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, um insgesamt 109 Mio. € für sozialen Wohnraum in Thüringen im Jahr 2024 zur Verfügung zu stellen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu den notwendigen mindestens 150 Mio. € Fördermittel pro Jahr für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen.

Frank Emrich ergänzt: „Die Thüringer Wohnungswirtschaft fordert ein klares Bekenntnis des Landtages zum stabilen zweckgebundenen Wohnungsbauvermögen, weil dieses existenziell für die Thüringer Wohnraumförderung ist. Neben den Geldern aus dem Wohnungsbauvermögen benötigt es die Zuführung von mindestens 10 bis 15 Mio. € aus dem Landeshaushalt 2024, um auf die notwendigen 27 Mio. € Landesmittel zu kommen.“

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