Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen in den Programmjahren 2018 bis 2020 (Thüringer Barrierereduzierungsprogramm – ThürBarR)

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 5. Dezember 2018

Der Freistaat gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Barrierereduzierung und für den barrierefreien Umbau in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen nach Maßgabe dieser Richtlinie.
Diese Richtlinie regelt die Förderung für Vermieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen für Maßnahmen der Reduzierung von Barrieren und für den barrierefreien Umbau durch Gewährung eines Zuschusses.

Nebenstehend finden Sie dazu ausführliche Informationen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Richardt.

 

 

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FRL ThürBarR ab 2018 bis 2020

Kontakt

Iris Richardt

Referentin Betriebswirtschaft

Telefon: +49 361 34010-217

Telefax: +49 361 34010-233

E-Mail: iris.richardt [at] vtw.de