GdW lehnt Normentwurf der EU zur Barrierefreiheit ab

Am 03. Mai 2019 erschien der Normentwurf E DIN EN 17210:2019-06 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“.
Der europäische Normentwurf geht nach Auffassung des GdW weit über sein Mandat hinaus und definiert hohe funktionale Anforderungen an die Zugänglichkeit der baulichen Umwelt zum – aber auch im – Gebäude.

Aufgrund der vertraglichen Regelungen des DIN mit dem Normverfasser CENELEC hat das DIN bei Veröffentlichung europäischer Normen gleichen Inhalts die nationalen Normen anzupassen oder zurückzuziehen. Insofern besteht hier die Gefahr, dass nach einer möglichen Veröffentlichung der genannten Norm die nationalen Normen, z. B. die Normenreihe DIN 18040 überarbeitet werden müssten. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf die Länderbauordnungen.
Aufgrund der ausreichenden bestehenden Regelungen und der unabsehbaren Auswirkungen des europäischen Regelungswerks lehnt der GdW den Entwurf in seiner Gesamtheit ab. Der GdW befürchtet eine regelrechte Kostenexplosion.
Der Normentwurf E DIN EN 17210:2019-06 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“ dient der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention.

Die Stellungnahme des GdW finden Sie als Anlage.

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GdW Stellungnahme

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