Wohnungswirtschaft begrüßt Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

407 Millionen Euro sind angemessen +++ Laufzeitverlängerung bis 2025 entspricht den erwarteten Folgewirkungen der Energiekrise +++ Zweckbestimmung umfasst auch die steigenden Betriebskosten der Wohnungsunternehmen +++

Erfurt. Die soeben beschlossene Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes durch den Thüringer Landtag wird von der Thüringer Wohnungswirtschaft begrüßt. Zur Bewältigung der Energiekrise ist die Verwendung der Mittel aus dem Fonds des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes ein probates Mittel.

Frank Emrich, Verbandsdirektor des vtw sagt: „Insbesondere die Liquiditätshilfen für kommunale und private Unternehmen aus allen Bereichen, denen aufgrund der Energiekrise und damit verbundener gestiegener Betriebskosten eine wirtschaftliche Existenzgefährdung durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, schützen die Thüringer Mieter und Mieterinnen sowie deren Wohnungsunternehmen.“

Die Laufzeitverlängerung bis 2025 ist folgerichtig, denn sie entspricht den erwarteten Wirkungen der Energiekrise bis zum Winter 2024/2025.

Zuschüsse zur Transformation von Energieträgern, Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung sind eine gute Entscheidung, um zukunftsfähiger zu werden. Die Umsetzung dieser strukturellen Verbesserungen in unserem Land muss allerdings sinnvoll gestaltet werden. Die Wohnungswirtschaft steht als Partner gerne bereit.

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