Thüringer Kommunalordnung: Änderungen sinnvoll, Formulierung präzisieren

Thüringer Kommunalordnung: Änderungen sinnvoll, Formulierung präzisieren

„Kommunale Wohnraumversorgung“ statt „öffentlicher Wohnungsbau“ +++ Präzise Formulierung verhindert juristische Stolpersteine +++ Stärkung des ländlichen Raumes

Erfurt. Am kommenden Mittwoch, den 10.03.2021 findet im Thüringer Landtag die zweite Beratung zum Sechsten Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung statt. Die Änderung der Thüringer Kommunalordnung soll den kommunalen Wohnungsunternehmen ermöglichen, im Rahmen des „öffentlichen Wohnungsbaus“ außerhalb des Gemeindegebiets tätig zu werden. „Damit wird die Struktur im ländlichen Raum gestärkt. Ein wichtiger Schritt.“ so Verbandsdirektor Frank Emrich.

Der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt die Richtung dieser Gesetzesänderung, sieht jedoch Schwierigkeiten mit dem Begriff „öffentlicher Wohnungsbau“ unter § 71 ThürKO. Bereits in der Anhörung hat der Verband in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Begriff für Missverständnisse sorgen kann und plädiert deshalb erneut für eine klare Formulierung ohne Interpretationsspielraum, durch die Verwendung treffenderer Begriffe wie „Wohnraumversorgung“ oder „kommunaler Wohnungsbau- und Wohnraumversorgung“.

vtw-Direktor Frank Emrich unterstreicht: „Die Öffnung der Thüringer Kommunalordnung ist nötig und hilfreich, der Gesetzentwurf ist für die von uns vertretenen Wohnungsunternehmen ein wichtiger Schritt in die absolut richtige Richtung. Denn nur so ist es möglich, weiterhin eine sozial verantwortbare Wohnraumversorgung für breite Schichten der Bevölkerung flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Aber die Änderung muss am Ende den Nutzen haben, den sie bezweckt und darf nicht durch ungenaue Formulierungen juristische Stolpersteine verursachen.“

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