Wohnungswirtschaft unterstützt Mieter, aber Maßnahmen müssen Handlungsfähigkeit der Vermieter dauerhaft bewahren

Wohnungswirtschaft unterstützt Mieter, aber Maßnahmen müssen Handlungsfähigkeit der Vermieter dauerhaft bewahren

+++ Erhaltung der Zahlungsfähigkeit mit „Sicher-Wohnen-Fonds“ +++ Sofortiges Handeln unabdingbar +++ Negative Kettenreaktion droht

Erfurt. „Der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vtw) unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen in Folge der Covid-19-Pandemie zu schützen.“, erklärt der Verbandsdirektor Frank Emrich und ergänzt: „Niemand soll wegen Corona seine Wohnung verlieren – das gilt für die nächsten Monate, soll aber auch für die nächsten Jahre machbar bleiben! Geraten jedoch auch Vermieter in existenzielle Not, droht die nächste Krise.“

Selbst in Ausnahmesituationen wie dieser ist sicheres Wohnen für kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften in Thüringen ein selbstverständlicher Grundsatz. Infolge der Corona-Pandemie drohen nun vielfach Zahlungsschwierigkeiten der Mieter und Mieterinnen.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-Pandemie. Dieser sieht u.a. vor, Mieter zu schützen, indem sie Mietzahlungen aussetzen können. Das führt jedoch nur kurzfristig zum Schutz des Mieters. „Unsere Berechnungen haben ergeben, dass dieses Verfahren in kurzer Zeit die Insolvenz von Vermietern nach sich ziehen kann. Damit wird das Problem lediglich verlagert.“, erklärt Frank Emrich.

Die ausbleibenden Mieteinnahmen werden zur Folge haben, dass die Vermieter ihre Ausgaben soweit wie möglich reduzieren müssen, also Zahlungs- und Auftragstops (z.B. an Handwerker) auslösen werden, um nicht selbst in existenzielle Probleme oder gar Insolvenz zu geraten. Dies würde eine Kettenreaktion in Gang setzen, die ganze Wirtschaftskreisläufe zerstört. Eine sich selbst verstärkende Abwärtsspirale wäre die Folge.

„Wir benötigen eine finanzielle Auffanglösung, wie sie Mieterbund und GdW in Form eines Solidarfonds („Sicher-Wohnen-Fonds“) vorgeschlagen haben. Mietern und Mieterinnen sollten idealerweise im Onlineverfahren zinslose Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Sobald die Kapazitäten bei den Behörden es zulassen, sollte dann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Umwandlung in Wohngeld (Zuschuss) vorliegen.“, erklärt Frank Emrich den gemeinsamen Vorschlag.

Neben der Bedrohung durch das Corona-Virus ist der Erhalt der Stabilität unseres Landes eine ebenso dringende Herausforderung. Alle Maßnahmen müssen sicherstellen, dass die Zahlungsfähigkeit von Bürgern und Unternehmen erhalten und so die Wirtschaft intakt bleibt.

 

Im Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. (vtw) haben sich 213 Mitgliedsunternehmen, darunter 175 Wohnungsunternehmen, zusammengeschlossen. Nahezu jeder zweite Mieter in Thüringen wohnt bei einem Mitgliedsunternehmen des vtw. Seit 1990 investierten vtw-Mitglieder fast 13 Milliarden Euro überwiegend in den Wohnungsbestand. Gemeinsam bewirtschaften sie 265.200 Wohnungen.

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Referentin Öffentlichkeitsarbeit

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