Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie – ThürWHFördRL

Die Antragstellung für die Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie ist bis zum 31. August 2023 möglich. Die genannte Frist ist eine Ausschlussfrist, wobei für die Fristwahrung der Antragseingang bei der Bewilligungsstelle maßgeblich ist.

Gefördert werden bauliche Investitionen sowie Investitionen in die mit dem Gebäude fest verbundenen Ausstattungen zur schlichten und zweckmäßigen Herrichtung von derzeit ungenutztem Wohnraum.

Es gibt 5.000 EUR Herrichtungspauschale je herzurichtender Wohnung. Dazu werden alle Maßnahmen, die seit dem 1. Januar 2023 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen werden gefördert. Alle Informationen finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank:

 >>> Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie – Thüringer Aufbaubank

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Kontakt

Iris Richardt

Referentin Betriebswirtschaft

Telefon: +49 361 34010-217

Telefax: +49 361 34010-233

E-Mail: iris.richardt [at] vtw.de