Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Mietwohnungen)

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 5. Dezember 2018.

Der Freistaat gewährt Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietund Genossenschaftswohnungen (nachstehend “Mietwohnungen” genannt) nach Maßgabe dieser Richtlinie.

Diese Richtlinie regelt die Förderung für Vermieter zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen durch Gewährung eines Baudarlehens.

Nebenstehend finden Sie dazu ausführliche Informationen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Richardt.

Download

FRL ThüRModR-Mietwohnungen ab 2018 bis 2020 Endfassung 5.12.18

Kontakt

Iris Richardt

Referentin Betriebswirtschaft

Telefon: +49 361 34010-217

Telefax: +49 361 34010-233

E-Mail: iris.richardt [at] vtw.de