Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Genau wie auf Bundesebene (PM rechts zum Download), sprechen sich auch die Thüringer Wohnungswirtschaft gemeinsam mit dem Mieterbund Landesverband Thüringen e.V. dafür aus, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses (TV und Internet) in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten.

Denn ein Wegfall der Umlagefähigkeit würde für Mieter, darunter viele mit geringen Einkommen, eine deutlich höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten.

Aktuell werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Wird dies verändert, muss dafür gesorgt werden, dass Kabelgebühren auch weiterhin für Transferleistungsempfänger übernommen werden, sei es als Kosten der Unterkunft oder als Bestandteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs.

Um eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen sowie mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter zu ermöglichen, schlagen Wohnungswirtschaft und Mieterbund eine Opt-Out-Option vor: Ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden. Denn bislang ist es so, dass Mieter zwar ihren Anbieter wechseln können, aber die Betriebskostenumlage an den Vermieter weiterzahlen müssen, auch wenn sie den Kabelanschluss des Vermieters nicht nutzen.

Dazu Frank Emrich, Verbandsdirektor des vtw: „So gelingt es, bewährte Strukturen zu erhalten und den Mietern mehr Rechte zu geben. Außerdem wird ein immenser Vertragsanpassungsaufwand vermieden.“  

Die Thüringer Wohnungswirtschaft und der Mieterbund Landesverband Thüringen e.V. haben diese Position bereits Anfang der Woche gegenüber der Staatskanzlei und dem Wirtschaftsministerium kommuniziert. Die Bauminister der Länder haben unter dem Vorsitz des Thüringer Bauministers Hoff im Herbst beschlossen, das Modell so zu erhalten. Hier ist der Bundesrat nun gefordert.

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PM GdW und DMB zum TKG

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