CO2-Preis-Umlage

CO2-Preis-Umlage: Sinnvolle Kostenverteilung und wirksame Anreize nötig

Aktuelle Regelung unfair und vermutlich wirkungslos +++ Heizverhalten der Mieter ausschlaggebend für CO2-Kosten +++ Umweltbewusste Wohnungsunternehmen werden bestraft und ihr Engagement entwertet

Erfurt. Die SPD-geführten Bundesministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz fordern, Vermieter hälftig am seit Anfang 2021 fälligen CO2-Preis zu beteiligen. Sie schlagen vor, „die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen“ – Vermieter dürften also pauschal höchstens die Hälfte der Kosten auf die Miete aufschlagen. Das ist aber nicht fair, wenn sie bereits alle möglichen Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt haben und Mieter mit dem Öffnen des Fensters die Wärme in der Wohnung regulieren. Auch im umgekehrten Fall, wenn Vermieter keine energiesparenden Maßnahmen umgesetzt haben und Mieter selbst mit vorbildlichem Verhalten noch sehr viel Energie verbrauchen, ist diese pauschale Lösung zu kurz gedacht. Derzeit wird auf Bundesebene noch diskutiert, wie mit dieser Situation umgegangen werden soll.

Aktuell liegt der CO2-Preis bei 25 Euro pro Tonne. Eine Wohnung verursacht im Schnitt ca. 1,3 Tonnen CO2 pro Jahr. Das sind 33 Euro pro Jahr für Mieter und Vermieter. Bis zum Jahr 2026 steigt der Preis auf 60 Euro pro Tonne. Für ein Wohnungsunternehmen mit 1000 Wohnungen bedeutet das einen Liquiditätsverlust von fast 40.000 Euro im Jahr. Mit dieser Steigerung sollen Konsumenten zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen und zum umweltbewussten Verhalten angeregt werden. Doch das wird mit dieser pauschalen Berechnung auf dem Mietwohnungsmarkt nicht erreicht werden.

Die Thüringer Wohnungswirtschaft fordert deshalb eine modernisierungsabhängige Umlage der CO2-Kosten. Was damit gemeint ist, können Sie in der Pressemitteilung des GdW Bundesverband der Wohnungswirtschaft ausführlich nachlesen:

https://www.gdw.de/media/2021/01/21_01_13_gdw-kompakt_anreizwirkung_co2-preis_mit-beispiel.pdf

Vtw-Direktor Frank Emrich unterstreicht: „Allein die Unternehmen des vtw haben in den umfangreichen Sanierungen nach der Wende insgesamt über 13 Mrd. Euro investiert. Das führte zu einer CO2-Reduktion von 70%, im Umlagewert von 35 Mio. Euro pro Jahr, also 130 Euro pro Wohnung. Mieter sparen also bei einer Umlagefähigkeit von 50% dank der schon umgesetzten Maßnahmen bereits 65 Euro. Unsere Wohnungen zählen bundesweit zu den energetisch günstigsten Beständen. Mieter und Vermieter benötigen und verdienen dringend faire Spielregeln.“

Die Bereitstellung von Heizungsenergie und Warmwasser erfolgt bei den im vtw organisierten Wohnungsunternehmen mehrheitlich durch Fernwärme oder in modernen, effizienten Anlagen. Heute entscheidet in den meisten Fällen das Verhalten der Mieter über die Höhe des CO2-Verbrauches. Nur eine verursachergerechte Aufteilung des CO2-Preises schafft einen wirksamen Anreiz zum Energiesparen.

Verbandsdirektor Emrich betont darüber hinaus, dass die Vermieter nicht zusätzlich zu den bereits getätigten Investitionen wieder allein zur Kasse gebeten werden dürfen. „Dieses Geld fehlt uns – und damit unseren Mietern und Mitgliedern – bei der anstehenden Bewältigung der zweiten Sanierungswelle in Thüringen. Wenn die Kosten nicht umgelegt werden dürfen, sind sie ja nicht weg. Letztlich muss es aus den Mieterlösen getragen werden.“

Überdies ist die verursachergerechte Aufteilung des CO2-Preises eine Sache der Fairness für Wohnungsunternehmen, die bereits Anstrengungen einer energetischen Modernisierung unternommen haben. Diese müssen unbedingt bessergestellt werden gegenüber denjenigen, die dies noch nichts getan haben. Sonst würden die sozial verantwortlichen Thüringer Wohnungsunternehmen, die bereits hohe Summen in die energetische Sanierung investiert haben, bestraft und ihr Engagement entwertet.

 

Hinweis zur Grafik: *pro Wohnungsunternehmen im Durchschnitt, bei 1.000 Wohneinheiten á 57 m² und 50% Umlagefähigkeit

Rechenbeispiel CO2-Bepreisung

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