BGH: Zur Härtefallabwägung bei Mieterhöhung nach Modernisierung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 9. Oktober 2019 (Az.: VIII ZR 21/19) die Rechte von Mietern gestärkt, die sich aus Gründen einer unzumutbaren Härte gegen eine mit Modernisierungen begründete Mieterhöhung wehren. Vermieter können dem nicht pauschal entgegenhalten, dass die Wohnung ohnehin zu groß sei. Allerdings müssen die Mieter Modernisierungen hinnehmen, die ihr Haus in einen üblichen Standard versetzen oder zu denen der Vermieter gesetzlich gezwungen ist.

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BGH Härtefall bei Modernisierung

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