Wohnungswirtschaftliche Förderung: Evaluierung – Reden Sie mit!
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) teilt uns in eigener Sache folgendes mit:
Nachdem die staatlichen Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus vor fast einem Jahr in Kraft gesetzt wurden, erachten wir es für angemessen, ein vorläufiges Fazit zu ziehen, das zumindest teilweise überraschen sollte. Die Förderrichtlinien, so heiß umkämpft und großteils umstritten diese auch in der Wahrnehmung der verschiedenen Verbände waren und noch sind, gestalten sich in der praktischen Anwendung besser als gemeinhin angenommen.
Doch was ist in der Zwischenzeit geschehen? Gemeinsam mit dem TMIL und dem TLVwA hat sich die TAB das Ziel gesetzt, die zugegebenerweise nicht selbsterklärenden Richtlinien in Echtfällen zu erproben und die Auslegungsspielräume praxisgerecht anzuwenden. Gerade das Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP) hat sich dabei als durchaus taugliche und interessante Variante zu einer freien Finanzierung herausgestellt. Wir haben mittlerweile festgestellt, dass sich das Programm in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen trotz der Vorgaben und der Mietpreis- bzw. der Belegungsbindung auch für die organisierte Wohnungswirtschaft rechnen kann. Dies gilt naturgemäß nicht in allen Fällen, nicht in allen Regionen und nicht für alle Projekte. Allerdings ergibt sich bei genauem Hinsehen eine höhere Anzahl von Spielräumen, als man auf den ersten Blick vermuten möchte.
Diese neuen, aus der praktischen Anwendung gewonnenen Erkenntnisse, haben wir zum Anlass genommen, die im vtw gebündelten Wohnungsunternehmen in Vorträgen und workshops darüber zu informieren. Dafür wollen wir uns beim vtw ganz herzlich bedanken. Gemeinsam mit dem TLVwA sind wir auch gerne weiterhin bereit, Ihre konkret anstehenden Projekte einer Proberechnung zu unterziehen.
Wir haben gehört, dass das TMIL die Richtlinien einer Evaluierung unterziehen will, wenn eine ausreichende Anzahl von Praxisfällen durchgerechnet oder angewendet wurde. Sollten sich dabei Änderungsbedarfe zur Erreichung der politischen Ziele im sozialen Wohnungsbau ergeben, so rechnen wir mit einer entsprechenden Anpassung der Richtlinien. Helfen Sie uns bei der praktischen Erprobung der Richtlinien zur Frage der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit Ihrer geplanten Maßnahme unter Einbindung staatlicher Förderung. Wir stehen bereit!
Gerd Bauer
DirektorBereichsleiter Wohnraumförderung und Landesentwicklung
Thüringer Aufbaubank
Tel. +49 361 7447 425, Fax. +49 361 7447 453
E-Mail: gerd.bauer@aufbaubank.de
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Wir, der vtw, wollen die aus unserer Sicht nötige Evaluierung tatkräftig unterstützen. Deshalb hier unsere Aufforderung:
Melden Sie sich bei TAB oder LVA für eine Musterberatung an, oder aber lassen Sie uns wissen, dass Sie an einem größeren Workshop-Kreis Interesse haben.Frau Richardt nimmt sich Ihrer Wünsche gern an (Tel. (0361) 34010-217, E-Mail: iris.richardt@vtw.de)