Grundsteuer: Bundesverfassungsgericht erklärt Einheitsbewertung für verfassungswidrig

PM 03/2018

Neuregelung nach Flächenmodell sinnvoll +++ Mehrbelastung der Miete bei Neuregelung vermeiden +++ Kommunen in der Verantwortung

Erfurt. Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Urteil zur Einheitsbewertung bei
der Grundsteuer gesprochen. Demnach ist das jetzige System verfassungswidrig
und soll bis Ende 2019 reformiert werden. Der vtw Verband Thüringer Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft e.V. begrüßt das Urteil und forderte den Gesetzgeber auf,
nun zügig tätig zu werden.
Die Bemessung der Grundsteuer erfolgt in den neuen Bundesländern derzeit anhand
von Einheitswerten aus dem Jahr 1935. Da sich seitdem die Preise unterschiedlich
entwickelt haben, ist dies nicht mehr zeitgemäß. Bei der Grundsteuer wird der
Einheitswert mit der Steuermesszahl und einem kommunalen Hebesatz multipliziert.
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der bisherigen Einheitswerte bietet die Chance, die
Grundsteuersystematik grundsätzlich neu zu ordnen und durch ein modernes
leistungsfähiges System zu ersetzen, das in gleichem Maße die Interessen von
Eigentümern, Vermietern und auch Mietern berücksichtigt.
Insbesondere Mieter zahlen die Grundsteuer über ihre Betriebskosten mit. Eine
Erhöhung der Grundsteuer würde also zu einer steigenden Warmmiete führen. Aus
Sicht der Wohnungswirtschaft muss eine Grundsteuerreform deshalb zwingend
aufkommensneutral erfolgen, das heißt: Veränderte Grundstückswerte dürfen nicht
zu einer höheren Grundsteuer führen.
Die Veränderungen müssen ebenso eine Bemessungsgrundlage zu Grunde legen,
die ohne hohen Verwaltungsaufwand ermittelbar ist und den Mietwohnungsbereich
sowie auch strukturellen Leerstand angemessen berücksichtigt.

„In Zeiten der Diskussion über bezahlbares Wohnen und auch dringend benötigte
Wohnungen brauchen wir eine einfach zu ermittelnde Grundsteuersystematik mit
einem deutlichen Fokus auf eine klare Aufkommensneutralität.“, fasst Frank Emrich,
Verbandsdirektor des vtw, zusammen.
Die Wohnungswirtschaft favorisiert deshalb ein reines Flächenmodell, das künftig
keine Neubewertungen erforderlich machen würde. Dabei basiert die Grundsteuer
auf den Flächen von Grundstück und Gebäude. Umfassende Probeberechnungen
ergeben, dass ein solches Flächenmodell im Verhältnis zur bisherigen
Bemessungsgrundlage die wenigsten Veränderungen für die Mieter hervorrufen
würde. Diese Vorgehensweise hat sich in den neuen Bundesländern im Rahmen der
Ersatzbemessungsgrundlage der Grundsteuer bereits bewährt.
Da der Grundsteuerfaktor Hebesatz in kommunaler Verantwortung liegt, geht ein
Appell an die Kommunen, die Reform nicht als neue Einnahmenquelle zu
erschließen. Frank Emrich betont: „Die Grundsteuer ist und bleibt Bestandteil der
Betriebskosten und wird damit durch den Mieter getragen. Auch wenn sich durch den
Modellwechsel objektbezogene Verschiebungen nicht vermeiden lassen, sollte durch
gut kalkulierte Hebesatzpolitik die Mehrbelastung der Bürger unserer Städte und
Gemeinden vermieden werden.“
Im Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vtw)
haben sich 215 Mitgliedsunternehmen, darunter 172 Wohnungsunternehmen,
zusammengeschlossen. Gemeinsam bewirtschaften sie 265.000 Wohnungen.
Mit 249.500 Wohnungen handelt es sich dabei fast ausschließlich um eigenen
Bestand der Unternehmen. Rund 15.500 Wohnungen werden für Dritte, teils in
der Wohneigentumsverwaltung, betreut. Nahezu jeder zweite Mieter wohnt bei
einem Mitgliedsunternehmen des vtw. Seit 1991 investierten vtw-Mitglieder mehr
als zwölf Milliarden Euro überwiegend in den Wohnungsbestand. 2017 sicherten
die vtw-Mitglieder mehr als 6.500 Arbeitsplätze.